Sachverständigenprüfung von Heizöltankanlagen

Die Prüfung von unterirdischen Tanks und Kellertanks ab einem Fassungsvermögen von 10.000 Litern durch einen zugelassenen Sachverständigen ist in regelmäßigen Abständen gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Prüfung wird ein Gutachten erstellt, das an die jeweilige Wasserschutzbehörde bzw. das zuständige Landratsamt weitergeleitet wird.

TÜV

Die Tankanlagen-Prüfung ist im Normalfall alle 5 Jahre bzw. in Wasserschutzgebieten alle 2½ Jahre vorgeschrieben. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde im Bedarfsfall jederzeit eine entsprechende Prüfung anordnen.

Auch bei der Stilllegung von Erdtanks jeder Größe sowie von Kellertankanlagen ab 10.000 Litern Fassungsvolumen, erfolgt im Anschluss der Arbeiten eine Prüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen. Dies gilt auch, wenn eine stillgelegte Tankanlage wieder in Betrieb genommen werden soll.