Kühlturmuntersuchung nach 42. BImSchV

Gerne helfen wir Ihnen dabei, die Anforderungen der aktuellen Bundes-Immissionsschutzverordnung (42. BImSchV) in Bezug auf Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider zu erfüllen. Wir unterstützen Sie bei der Meldung Ihrer Anlage, der Führung von Betriebstagebüchern, sowie eines anlagenspezifischen Probenahmeplans und führen die gesetzlich vorgeschriebene Probenahme durch. Im Falle eines Befunds erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Empfehlung mit geeigneten Maßnahmen und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider führt die KEBOS Hydroclean GmbH durch.

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