Gefährdungs-beurteilung nach 42. BImSchV
Wer eine Verdunstungskühlanlage, einen Kühlturm oder einen Nassabscheider betreibt, unterliegt der 42. BImSchV. Eine der zentralen Pflichten ist die Gefährdungsbeurteilung: Sie bewertet systematisch, welche hygienischen Risiken von der Anlage ausgehen, insbesondere durch Legionellen, die über Aerosole in die Umgebungsluft gelangen können und leitet daraus die erforderlichen Maßnahmen ab.
KEBOS erstellt unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person für Sie eine vollständige, dokumentierte Gefährdungsbeurteilung nach 42. BImSchV und VDI 2047 Blatt 2.

