Stand: Februar 2022
1 Geltungsbereich und Definitionen
1.1 Diese Allgemeinen Servicebedingungen gelten gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des Öffentlichen Rechts. Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die des Bürgerlichen Gesetzbuches.
1.2 Diese Allgemeinen Servicebedingungen gelten für alle Serviceaufträge, die zwischen der KEBOS HYDROCLEAN GMBH (nachfolgend: Auftragnehmer) und dem Auftraggeber zum Zwecke der Reinigung, Inspektion/Prüfung, Wartung oder Instandhaltung raumluft- und/oder prozesslufttechnischer Anlagen (nachfolgend: Vertragsgegenstand) abgeschlossen werden.
1.3 Die in einem Serviceauftrag einschließlich der jeweiligen Anlagen und in Sondervereinbarungen getroffenen Regelungen gehen diesen Allgemeinen Servicebedingungen im Range vor.
1.4 Entgegenstehende oder abweichende Einkaufs- und sonstige Bedingungen eines Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, der Auftragnehmer hat diese bei Abschluss des Serviceauftrages ausdrücklich anerkannt.
2 Angebote, Vertragsschluss und Datenverarbeitung
2.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
2.2 Ein Serviceauftrag kommt mit der schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber zustande. Der Auftrag kann sich inhaltlich auf ein durch den Auftragnehmer erstelltes Angebot beziehen, in Schriftform, per Fax oder auch per Mail an den Auftragnehmer aufgegeben werden. Bei wiederkehrenden Arbeiten gilt der Rahmenvertrag als für beide Seiten verbindlich.
2.3 Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe KEBOS
Bestimmte Datenverarbeitungsvorgänge hat KEBOS in seiner Unternehmensgruppe gebündelt. Hierbei werden die Daten des Bestellers etwa für die telefonische Kundenbetreuung, den Vertrieb oder die Rechnungsabwicklung auch durch mit KEBOS verbundene Unternehmen verarbeitet. KEBOS beachtet dabei die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz einschließlich der dem Besteller zustehenden Rechte gemäß der Datenschutzerklärung. Diese ist auf der Internetseite www.kebos.com/datenschutzerklaerung/ einsehbar. Der Besteller willigt mit seiner Bestellung in die Verarbeitung personenbezogener Daten im erläuterten Umfang ein.
3 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die Leistung werktags montags bis freitags in der Zeit zwischen 07:00 und 20:00 Uhr erbracht. Außerhalb dieser Zeiten werden die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Zuschläge gemäß den Allgemeinen Verrechnungssätzen des Auftragnehmers in Rechnung gestellt.
3.2 Der Auftragnehmer erbringt die Leistung mit qualifiziertem Personal, das über die für die Leistung erforderliche Fachkunde verfügt. Der Auftragnehmer bzw. das von ihm eingesetzte Personal verfügt zudem über die Qualifikationen und Befähigungen, die aufgrund gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften und/oder aufgrund Vereinbarung in dem Serviceauftrag für die Leistungsbringung erforderlich sind.
3.3 Der Auftragnehmer hält die für seine Leistung erforderlichen Werkzeuge sowie Betriebs- und Hilfsmittel vor, es sei denn, der Auftraggeber stellt diese im Rahmen der vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten bei.
3.4 Der Auftragnehmer erstellt bei jedem Serviceeinsatz einen Leistungsnachweis, den der Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Person als Abnahme der Leistung unterzeichnet. Trifft der Auftragnehmer keinen Ansprechpartner des Auftraggebers zur Unterzeichnung des Leistungsnachweises an, übersendet er dieses postalisch oder elektronisch. Sofern der Auftraggeber keine unterschriftsberechtigte Person bei Beendigung der Arbeit benennt, gilt die Abnahme der Leistung auch ohne seine Unterschrift als sachgerecht bestätigt.
3.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Reinigungsleistung als Teilleistung zu erbringen, wenn eine Endreinigung zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden soll oder die Teilreinigung sachgerecht ist, um das angestrebte Reinigungsergebnis zu erreichen.
3.6 Der Auftraggeber ist nach den in dem Serviceauftrag getroffenen Vereinbarungen zur Mitwirkung verpflichtet. Kommt er einzelnen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, daraus entstandene Aufwendungen, insbesondere Warte-zeiten oder zusätzliche Anfahrten, gemäß seinen Allgemeinen Verrechnungssätzen in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch bei Teilleistungen gemäß Ziffer 3.4, soweit diese vom Auftraggeber verursacht worden sind.
4 Vergütung
4.1 Die Leistung des Auftragnehmers wird gemäß der Vereinbarung in dem Serviceauftrag, bei Fehlen einer solchen Vereinbarung gemäß seiner zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Allgemeinen Verrechnungssätze zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer vergütet.
4.2 Sollten im Zuge der Leistungserbringung Massen-abweichungen (Mehrleistungen) zum Auftrag und oder zur gestellten Anfrage durch den Auftraggeber festgestellt werden, behält sich der Auftragnehmer vor, die Abrechnung gemäß der tatsächlich erbrachten Leistung nach Aufmaß vorzunehmen.
4.3 Sollten im Zuge der Leistungserbringung Massenabweichungen (Minderleistung) zum Auftrag und oder zur gestellten Anfrage durch den Auftraggeber festgestellt werden, behält sich der Auftragnehmer vor, für die Abrechnung gemäß dem tatsächlich erbrachten Leistungsumfang nach Aufmaß eine Nachkalkulation zu erstellen, die dann verbindlich zur Abrechnung führt.
4.4 Soweit im Zuge der Leistungserbringung zusätzliche Leistungen erbracht werden oder der Auftragnehmer zusätzliche Aufwendungen hat, die sich aus dem Risikobereich des Auftraggebers ergeben, werden diese gemäß den Allgemeinen Verrechnungssätzen des Auftragnehmers zusätzlich vergütet.
4.5 KEBOS legt nach erbrachter Leistung Rechnung. Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wird, ist diese innerhalb einer Frist von 10 Tagen ohne Abzug auszugleichen. KEBOS behält sich vor, die vereinbarte Leistung in Papierform oder auf elektronischem Weg in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsausstellung ein-verstanden. Sofern nicht anders vereinbart, werden elektronische Rechnungen im unsignierten PDF Dokumentformat ausgestellt und als E-Mail-Anhang übermittelt.
4.6 Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, so kann der Auftragnehmer ab dem 10 Tag Verzugszinsen von 5% verlangen.
4.7 Storniert der Auftraggeber den Serviceauftrag, erhält der Auftragnehmer eine Vergütungspauschale gemäß seiner zum Zeitpunkt der beabsichtigten Leistungs-erbringung geltenden Allgemeinen Verrechnungs-sätze. Diese Vergütungspauschale fällt insbesondere dann an, wenn der Auftragnehmer die Mitarbeiter für den geplanten Einsatz nicht mehr anderweitig einsetzen kann. Dies gilt nicht, wenn dem Auftrag-nehmer kein Mehraufwand oder Verlust entstanden ist.
5 Mängelansprüche
5.1 Führt der Auftragnehmer die vertragliche Leistung mangelhaft aus, kann der Auftraggeber unentgeltlich Nacherfüllung, insbesondere Beseitigung des Mangels verlangen.
5.2 Kommt der Auftragnehmer der Nacherfüllung nicht nach oder schlägt sie aus anderen Gründen fehl, kann der Auftraggeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung anteilig herabsetzen oder von dem Serviceauftrag für den Teilleistungen zu erbringen, wenn eine Endreinigung zu einem Teil der nichterbrachten Leistungen zurücktreten. Das gesetzliche Recht zur Selbstvornahme steht dem Auftraggeber in den Fällen des Satzes 1 sowie bei Gefährdung der Betriebssicherheit des Vertragsgegenstandes und bei Abwehr erheblicher Schäden zu.
5.3 Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen mangelhafter Leistung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer haftet dafür gemäß nachfolgender Ziffer.
6 Haftung
6.1 Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist unsere Haftung – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
6.2 Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Wasserschäden, die durch Undichtigkeit des Kanalsystems oder durch defekte Dichtungen, weder an den Motoren noch an den Lüfter oder sonstiger Bauteile an und in der Dunstabzugsanlage entstehen. Ebenso übernehmen wird keine Haftung für Schäden, die durch Undichtigkeit der Elektrischen und elektronischen Einrichtungen entstehen. Strom-führende und elektronische Steuerleitungen Leitungen müssen so isoliert sein, dass die Chemie und das Wasser keinen Schaden verursachen können.
6.3 Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er gilt ferner nicht für Mängel, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit garantiert wurde, sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer vertragswesentlichen Pflicht. Sofern wir wegen fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haften, ist unsere Haftung auf dem typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche nach dem Produkthaftungs-gesetz bleiben in jedem Fall unberührt.
6.4 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden und vergebliche Aufwendungen wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten gleich welcher Art bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, im Fall leichter Fahrlässigkeit jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
6.5 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber ohne Einschränkung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln und im Rahmen vertraglicher Garantie-zusagen.
6.6 Weiter gehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6.7 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
7 Verjährung
7.1 Mängelansprüche sowie Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche der Parteien, die sich aus einem Serviceauftrag ergeben, verjähren unab-hängig vom Rechtsgrund in zwölf Monaten.
7.2 Ausgenommen hiervon sind Mängelansprüche sowie Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist oder im Fall der Produkthaftung. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Fristen.
8 Schlussbedingungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen eines Serviceauftrages sowie der Rücktritt bedürfen der Schriftform.
Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
8.2 Erfüllungsort ist der Ort der Leistungserbringung.
8.3 Es gilt – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts – deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Serviceauftrag ist der Sitz des Auftragnehmers.