Gesetzliche Vorgaben der Trinkwasser-verordnung
Eine Trinkwasseruntersuchung hat laut Gesetz bei unauffälligen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung im nicht-öffentlichen Bereich alle 3 Jahre zu erfolgen, bei Anlagen im öffentlichen Bereich sogar jährlich.
Der Betreiber der Trinkwasserinstallation trägt die Verantwortung für die Qualität und einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers – unseres wichtigsten Lebensmittels – und das volle Risiko bei Verfehlung (Bußgelder).
Der Gesetzgeber hat die Vorgehensweise zur Aufklärung der Nutzer und eine lückenlose Meldung an das Gesundheitsamt nach Trinkwasserverordnung klar vorgeschrieben. Damit kein Fehler unterläuft, haben wir einen strukturierten Ablaufprozess definiert und nehmen Ihnen rechtssicher alle erforderlichen Notwendigkeiten ab.

