Wird der technische Maßnahmenwert für Legionellen überschritten, muss der Betreiber eine Risikoabschätzung nach § 51 (1) TrinkwV erstellen lassen. Die KEBOS-Profis überprüfen, ob Ihre Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Sie decken Schwachstellen sowie Risiken auf und erstellen einen periodisch abgestimmten Maßnahmenplan für die optimale Sanierung.
Wir erstellen Risikoabschätzungen, damit Sie nicht auf sauberes und unbedenkliches Trinkwasser verzichten müssen. Nicht erst seit Einführung der Prüfpflicht 2011 schätzen uns viele Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung als zuverlässigen Partner rund um das Thema der Trinkwasserhygiene.
Laut Trinkwasserverordnung müssen bei Erreichen des technischen Maßnahmenwertes von >100 KBE Legionellen/100ml Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eingeleitet werden.
Unser Ansatz ist hier immer eine praktikable Lösung mit vertretbarem Aufwand.
Das Umweltbundesamt hat Empfehlungen für die Durchführung einer Risikoabschätzung gemäß Trinkwasserverordnung herausgegeben. Die darin festgelegten Voraussetzungen erfüllen wir vollumfänglich und sind deshalb bestens gerüstet, Ihre Anlagen zu begutachten und die Risikoabschätzung der Trinkwasserinstallation zu erstellen.
„Von einer ausreichenden Qualifikation kann dann ausgegangen werden, wenn die betreffende Person ein einschlägiges Studium oder eine entsprechende Berufsausbildung nachweisen kann und fortlaufende spezielle berufsbegleitende Fortbildungen eine weitere Vertiefung erkennen lassen (z. B. Fortbildung nach VDI 6023 (Zertifikat, Kategorie A), Fachkunde Trinkwasserhygiene des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima, DVGW-Fortbildungen zur Trinkwasserhygiene etc.). Die relevanten technischen Regelwerke und zugehörige Kommentierungen müssen den Sachverständigen in jeweils aktueller Form vorliegen und bekannt sein.“ Umweltbundesamt, Dezember 2012
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Gemäß Trinkwasserverordnung
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Sorgenfreiheit durch zertifizierte Sachverständige
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Begleitung des gesamten Prozesses