Wird der technische Maßnahmenwert für Legionellen überschritten, muss der Betreiber eine Risikoabschätzung nach § 51 (1) TrinkwV erstellen lassen. Die KEBOS-Profis überprüfen, ob Ihre Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Sie decken Schwachstellen sowie Risiken auf und erstellen einen periodisch abgestimmten Maßnahmenplan für die optimale Sanierung.
Wir erstellen Risikoabschätzungen, damit Sie nicht auf sauberes und unbedenkliches Trinkwasser verzichten müssen. Nicht erst seit Einführung der Prüfpflicht 2011 schätzen uns viele Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung als zuverlässigen Partner rund um das Thema der Trinkwasserhygiene.
Laut Trinkwasserverordnung müssen bei Erreichen des technischen Maßnahmenwertes von >100 KBE Legionellen/100ml Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eingeleitet werden.
Unser Ansatz ist hier immer eine praktikable Lösung mit vertretbarem Aufwand.
Das Umweltbundesamt hat Empfehlungen für die Durchführung einer Risikoabschätzung gemäß Trinkwasserverordnung herausgegeben. Die darin festgelegten Voraussetzungen erfüllen wir vollumfänglich und sind deshalb bestens gerüstet, Ihre Anlagen zu begutachten und die Risikoabschätzung der Trinkwasserinstallation zu erstellen.
„Von einer ausreichenden Qualifikation kann dann ausgegangen werden, wenn die betreffende Person ein einschlägiges Studium oder eine entsprechende Berufsausbildung nachweisen kann und fortlaufende spezielle berufsbegleitende Fortbildungen eine weitere Vertiefung erkennen lassen (z. B. Fortbildung nach VDI 6023 (Zertifikat, Kategorie A), Fachkunde Trinkwasserhygiene des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima, DVGW-Fortbildungen zur Trinkwasserhygiene etc.). Die relevanten technischen Regelwerke und zugehörige Kommentierungen müssen den Sachverständigen in jeweils aktueller Form vorliegen und bekannt sein.“ Umweltbundesamt, Dezember 2012
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Gemäß Trinkwasserverordnung
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Sorgenfreiheit durch zertifizierte Sachverständige
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Begleitung des gesamten Prozesses
Inhaltlich beschreiben beide Begriffe denselben Vorgang. Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde der Begriff Gefährdungsanalyse durch den Terminus Risikoabschätzung (§ 51) ersetzt. Ziel ist es, bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen die systemischen Ursachen in der Installation zu ermitteln und nicht nur die Symptome zu bekämpfen.
Sobald im Rahmen einer orientierenden Untersuchung festgestellt wird, dass der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml für Legionellen erreicht oder überschritten wird, ist der Betreiber einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung gesetzlich verpflichtet, unverzüglich eine Risikoabschätzung erstellen zu lassen. Dies dient dem direkten Gesundheitsschutz der Nutzer.
Die TrinkwV und die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) fordern qualifiziertes Personal. Das bedeutet, der Gutachter muss über spezifische Fortbildungen verfügen (z. B. nach VDI 6023 Kategorie A oder DVGW). Wichtig ist die Unabhängigkeit: Wer die Anlage geplant oder gebaut hat, sollte die Prüfung aufgrund möglicher Interessenkonflikte nicht selbst durchführen. Externe Sachverständige gewährleisten hier Neutralität.
Nein, eine reine Prüfung der Aktenlage oder Baupläne reicht nicht aus. Um eine fachgerechte Risikoabschätzung zu gewährleisten, ist eine Ortsbesichtigung der gesamten Trinkwasserinstallation zwingend erforderlich. Nur vor Ort können Diskrepanzen zwischen Plan und Realität, wie etwa Totleitungen, falsche Dämmungen oder unzulässige Temperaturen, die das Bakterienwachstum begünstigen, sicher erkannt werden.
Das Ergebnis der Abschätzung ist ein konkreter Maßnahmenplan. Dieser listet alle festgestellten Mängel auf (Verstöße gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik) und priorisiert die notwendigen Sanierungsschritte. Der Betreiber muss diese Maßnahmen umsetzen, um die Trinkwasserhygiene wiederherzustellen und eine erneute Kontamination dauerhaft zu verhindern. Das Gesundheitsamt kann die Vorlage dieser Dokumentation verlangen.