Normalerweise müssen Tankanlagen alle 5 Jahre, in Wasserschutzgebieten alle 2½ Jahre, geprüft werden. Die Behörde kann auch unabhängig davon Prüfungen anordnen. Nach der Stilllegung von Tanks oder Kellertankanlagen über 10.000 Litern erfolgt eine Prüfung durch einen Sachverständigen. Das gilt auch für die Wiederinbetriebnahme stillgelegter Anlagen.
Die Prüfung von unterirdischen Tanks und Kellertanks ab einem Fassungsvermögen von 10.000 Litern durch einen zugelassenen Sachverständigen ist in regelmäßigen Abständen gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Prüfung wird ein Gutachten erstellt, das an die jeweilige Wasserschutzbehörde bzw. das zuständige Landratsamt weitergeleitet wird.
Die Tankanlagen-Prüfung ist im Normalfall alle 5 Jahre bzw. in Wasserschutzgebieten alle 2½ Jahre vorgeschrieben. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde im Bedarfsfall jederzeit eine entsprechende Prüfung anordnen.
Auch bei der Stilllegung von Erdtanks jeder Größe sowie von Kellertankanlagen ab 10.000 Litern Fassungsvolumen, erfolgt im Anschluss der Arbeiten eine Prüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen. Dies gilt auch, wenn eine stillgelegte Tankanlage wieder in Betrieb genommen werden soll.
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Zugelassene Sachverständiger
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Prüfung mit Gutachten
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Sorgenfreiheit
Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) müssen unterirdische Tanks grundsätzlich alle 5 Jahre geprüft werden. Für oberirdische Tankanlagen mit mehr als 10.000 Litern gilt ebenfalls ein Intervall von 5 Jahren. Befindet sich die Anlage jedoch in einem Wasserschutzgebiet, verkürzt sich die Frist zur wiederkehrenden Prüfung auf 2½ Jahre.
Der Sachverständige prüft den allgemeinen Zustand der Anlage auf Korrosion und Dichtheit. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den sicherheitsrelevanten Bauteilen wie dem Grenzwertgeber (Überfüllsicherung), dem Leckanzeigegerät und den Rohrleitungen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass keine wassergefährdenden Stoffe wie Heizöl austreten können und der Gewässerschutz nach WHG gewährleistet ist.
Werden bei der Heizöltankprüfung Mängel entdeckt, werden diese im Prüfbericht in Kategorien eingeteilt (geringfügig, erheblich oder gefährlich). Als Betreiber sind Sie verpflichtet, diese Mängel umgehend – oft durch einen zertifizierten Fachbetrieb für Tankschutz – beseitigen zu lassen. Bei erheblichen oder gefährlichen Mängeln muss anschließend eine Nachprüfung durch den Sachverständigen erfolgen, um die Mängelfreiheit zu bestätigen.
Eine Prüfpflicht durch einen externen Sachverständigen besteht grundsätzlich für alle unterirdischen Tanks, unabhängig von ihrer Größe. Oberirdische Öltanks müssen geprüft werden, wenn sie mehr als 10.000 Liter fassen oder wenn sie in einem Wasserschutzgebiet liegen und mehr als 1.000 Liter fassen. Kleinere Anlagen unterliegen oft keiner wiederkehrenden Prüfpflicht durch Sachverständige, müssen aber dennoch technisch einwandfrei sein.
Ja, die Stilllegung einer Tankanlage ist ein sensibler Prozess. Bevor der Tank endgültig außer Betrieb genommen wird, muss er meist durch einen Fachbetrieb gereinigt und entgast werden (Tankreinigung). Bei unterirdischen Tanks sowie oberirdischen Anlagen mit mehr als 10.000 Litern Volumen schreibt der Gesetzgeber zwingend eine abschließende Prüfung durch einen Sachverständigen vor, um sicherzustellen, dass keine Boden- oder Gewässergefährdung mehr von der stillgelegten Anlage ausgeht.