Eine Trinkwasseruntersuchung hat laut Gesetz bei unauffälligen Anlagen im nicht-öffentlichen Bereich alle 3 Jahre zu erfolgen, bei Anlagen im öffentlichen Bereich sogar jährlich.
Der Betreiber der Trinkwasseranlage trägt die Verantwortung für die einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers und das volle Risiko bei Verfehlung (Bußgelder).
Der Gesetzgeber hat die Vorgehensweise zur Aufklärung der Nutzer und eine lückenlose Behördenmeldung nach Trinkwasserverordnung klar vorgeschrieben. Damit kein Fehler unterläuft, haben wir einen strukturierten Ablaufprozess definiert und nehmen Ihnen rechtssicher alle erforderlichen Notwendigkeiten ab.
Bereits seit 2004 sind wir im Bereich Trinkwasserhygiene tätig und führen seitdem Trinkwasserprobenahmen durch.
Die Wasseranalysen finden durch unsere behördlich zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle, ein akkreditiertes Prüflabor, statt. Dieses stellt Ihnen einen rechtssicheren Prüfbericht aus.
Zur Gewährleistung eines sauberen und einwandfreien Trinkwassers müssen bei Erreichen des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen [>100 KBE/100 ml] Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eingeleitet werden.
Wir beraten Sie gerne, wie Sie eine praktikable Lösung mit vertretbarem Aufwand finden.
Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung mit Rat und Tat zur Seite. Unser Leistungsspektrum beinhaltet die komplette Trinkwasserbeprobung durch eigenes, zertifiziertes Personal sowie die umfassende Betreuung und vollumfängliche Hilfestellung bei Problemen, z.B. Legionellen im Wasser, im Bereich der Trinkwasserhygiene.
1
Akkreditierte Probenahme und Analyse im eigenen Labor
2
Rechtssichere Dokumentation
3
Befundmanagement