Eine Trinkwasseruntersuchung hat laut Gesetz bei unauffälligen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung im nicht-öffentlichen Bereich alle 3 Jahre zu erfolgen, bei Anlagen im öffentlichen Bereich sogar jährlich.
Der Betreiber der Trinkwasserinstallation trägt die Verantwortung für die Qualität und einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers – unseres wichtigsten Lebensmittels – und das volle Risiko bei Verfehlung (Bußgelder).
Der Gesetzgeber hat die Vorgehensweise zur Aufklärung der Nutzer und eine lückenlose Meldung an das Gesundheitsamt nach Trinkwasserverordnung klar vorgeschrieben. Damit kein Fehler unterläuft, haben wir einen strukturierten Ablaufprozess definiert und nehmen Ihnen rechtssicher alle erforderlichen Notwendigkeiten ab.
Bereits seit 2004 sind wir im Bereich Trinkwasserhygiene tätig und führen seitdem fachgerechte Probenahmen an jeder relevanten Entnahmestelle durch.
Die Wasseranalysen finden durch unsere behördlich zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle, ein akkreditiertes Prüf-Labor*, statt. Dieses stellt Ihnen einen rechtssicheren Prüfbericht über alle untersuchten Parameter (z. B. auf Bakterien oder Schwermetalle) aus.
Zur Gewährleistung eines sauberen Wassers in Ihrer Wasserversorgungsanlage und den Hausinstallationen müssen bei Erreichen des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen [>100 KBE/100 ml] oder Überschreitung anderer Grenzwerte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eingeleitet werden.
Im Rahmen unserer Beratung helfen wir Ihnen gerne, wie Sie eine praktikable Lösung mit vertretbarem Aufwand finden.
Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung mit Rat und Tat zur Seite. Unser Leistungsspektrum beinhaltet die komplette mikrobiologische Trinkwasserbeprobung durch eigenes, zertifiziertes Personal sowie die umfassende Betreuung und vollumfängliche Hilfestellung bei Problemen, z.B. Legionellen im Wasser, im Bereich der Trinkwasserhygiene.
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiertes Prüflabor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlagen D-PL-21322-01-01 und D-PL-21322-01-01-02 aufgeführten Akkreditierungsumfang
1
Akkreditierte* Probenahme und Analyse im eigenen Labor
2
Rechtssichere Dokumentation
3
Befundmanagement
Die Untersuchungspflicht auf Legionellen gilt primär für Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung (Speicherinhalt > 400 Liter oder mehr als 3 Liter Inhalt in der Rohrleitung zwischen Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle), sofern sich in der Anlage Einrichtungen befinden, in denen Trinkwasser vernebelt wird (z. B. Duschen). Dies betrifft insbesondere Gebäude mit gewerblicher (z. B. Vermietung) oder öffentlicher Nutzung.
Die Trinkwasserverordnung legt für Legionellen keinen starren Grenzwert, sondern einen sogenannten technischen Maßnahmenwert von 100 Koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 ml fest. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, gilt das Trinkwasser nicht mehr als einwandfrei, und es müssen unverzüglich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eingeleitet sowie das Gesundheitsamt informiert werden.
Für alle gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasseruntersuchungen (z. B. die systemische Untersuchung auf Legionellen) schreibt der Gesetzgeber zwingend vor, dass die Probenahme durch eingebundene, qualifizierte Probenehmer erfolgen muss, die in das Qualitätsmanagementsystem eines akkreditierten Labors eingebunden sind. Nur so sind die Ergebnisse vor Behörden und Gerichten rechtssicher und die Qualität der Analyse gewährleistet.
Ja, Bakterien wie Legionellen können schwerwiegende gesundheitliche Probleme verursachen. Die größte Gefahr besteht nicht beim Trinken, sondern beim Einatmen von vernebeltem Wasser (Aerosolen), etwa beim Duschen. Dies kann zur sogenannten Legionärskrankheit (schwere Lungenentzündung) oder zum Pontiac-Fieber führen. Daher ist die regelmäßige Überwachung der Parameter entscheidend für den Gesundheitsschutz.
Eine systemische Untersuchung dient dazu, die hygienisch-mikrobiologische Beschaffenheit der gesamten Trinkwasserinstallation zu bewerten. Dabei werden Proben an repräsentativen Entnahmestellen entnommen – etwa am Vor- und Rücklauf der Trinkwassererwärmung sowie an weit entfernten Stellen der Stränge (Steigleitungen). Ziel ist es, mögliche Kontaminationen in der Hausinstallation frühzeitig zu erkennen.