Ihr Spezialist für
Wasser- & Lufthygiene

Als akkreditiertes Prüflabor für Trinkwasser-, Nutzwasser- und Lufthygiene unterstützen wir Betreiber von Trinkwasser-,  Lüftungs- und Verdunstungskühlanlagen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Wir sind Ihr qualifizierter Partner für Dienstleistungen rund um die Planung, Durchführung und Auswertung von Trinkwasseranalysen, um die Qualität Ihres Trinkwassers sicherzustellen und mögliche Risiken frühzeitig zu identifizieren. Damit Sie gemäß den Anforderungen der Trinkwasserverordnung handeln können, sind Sie bei uns gut beraten.

Wir sind akkreditiert für die Analyse von Bakterien, Hefen und Schimmelpilzen sowie die Bewertung des hygienischen Zustandes von raumlufttechnischen (RLT)-Anlagen nach VDI 6022.

Zudem führen wir Nutz- und Kühlwasseruntersuchungen nach 42. BImSchV und der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 durch.

Betreiber von Trinkwasseranlagen sind gesetzlich zur regelmäßigen Untersuchung der Wasserqualität verpflichtet, um die einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers in der Hausinstallation zu gewährleisten. Trinkwasser – unser wichtigstes Lebensmittel – muss genusstauglich, rein und frei von Krankheitserregern sein. Der Reinheitsgrad unseres Trinkwasser hängt von vielen Faktoren ab. Unser Trinkwasser unterliegt nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sehr strengen Anforderungen mit Grenzwerten für eine Vielzahl von Inhaltsstoffen. Der Wasserversorger liefert bis zum Hausanschluss in der Regel hygienisch einwandfreies Wasser. Haben Sie Ihre Handlungspflichten erfüllt? Trinkwasser-Hygiene ist nicht nur eine Gefälligkeit, sondern eine gesetzliche Verpflichtung!

Zum Erhalt eines guten Hygienestatus und Schutz Ihres Trinkwassers gehen wir nach einem klar definiertem Prozess vor, der die Vorgaben des Gesetzgebers gewissenhaft erfüllt.

Wir sind eine qualifizierte, akkreditierte und notifizierte Trinkwasseruntersuchungsstelle nach § 40 TrinkwV und unterstützen Sie bei den Untersuchungen – von  Planung und Ausführung der Probenahme bis zur Unterstützung bei einer vorliegenden Kontamination.

Seit der Pflicht zur Anzeige und des hygienischen Betriebs von Anlagen nach 42. BImschV in 2017, helfen wir Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern oder Kühltürmen bei der Einhaltung der VDI 2047-2 Richtlinie „Rückkühlwerke – Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen“. Wir beraten Sie hierzu gerne!

Akkreditierung & Zertifizierung

Sie haben Fragen
oder wollen einen Termin buchen?

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
Die KEBOS-Profis helfen Ihnen gerne weiter.