Da die Anlage für die Desinfektion gesperrt werden muss, ist die wichtigste Konsequenz für Sie, dass während der Einwirkzeit, je nach Verfahren und Kontamination oft 12 Stunden oder mehr, kein Wasser aus den Leitungen entnommen werden darf. Hier kommt es darauf an, ob der Befund im Kalt- oder Warmwasser festgestellt wurde. Wenn der Befund ausschließlich im Warmwasser festgestellt wurde, wird das Kaltwasser nicht mit desinfiziert und dieses kann dann uneingeschränkt genutzt werden.
Als Betreiber sind Sie verpflichtet, für diesen Zeitraum eine alternative Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen. KEBOS plant den gesamten Prozess mit Ihnen, spricht den genauen Zeitplan ab, um die Nutzungseinschränkung so gering wie möglich zu halten und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben, inklusive der ordnungsgemäßen Dokumentation für die Behörden, erfüllt werden.